D11e1 - In welcher Form muss der Arbeitnehmer seine ordentliche Kündigung beim Arbeitgeber einreichen?

Bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags muss der Arbeitnehmer diese wie folgt mitteilen:

  • schriftlich und
  • per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe einer Kopie des Schreibens an die andere Partei mit Empfangsbestätigung per Unterschrift.

Die Unterschrift des Arbeitgebers auf dem Duplikat des Kündigungsschreibens gilt als Empfangsbestätigung.

Anmerkung
Die Kündigung des Arbeitnehmers ist nur rechtswirksam, wenn diese klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht wird. Eine mündliche Kündigung ist nicht rechtswirksam.

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