Entgelt in Form von Geldleistungen
Die Auszahlung des Entgelts in Form von Geldleistungen erfolgt monatlich und spätestens am letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats.
Bei besonderem, berechtigtem und dringendem Bedarf kann der Arbeitnehmer die Zahlung eines der geleisteten Arbeit entsprechenden Vorschusses erhalten.
Sonderzuwendungen
Sonderzuwendungen wie Tantiemen, Rabatte, Gratifikationen, Prämien oder ähnliche Leistungen werden spätestens zwei Monate entweder nach:
- dem Beschäftigungsjahr oder
- nach Abschluss des Geschäftsjahres oder
- der Erstellung der Ergebnisrechnung für das jeweilige Geschäftsjahr gezahlt.
Bei Kündigung des Arbeitsvertrags muss das noch geschuldete Arbeitsentgelt (in Form von Geldleistungen gezahltes Entgelt und Sonderzuwendungen) spätestens fünf Tage nach Vertragsende gezahlt werden.