Folgende Personen haben Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer:
- Arbeitnehmer, die einen Beruf ausüben, der eine berufliche Qualifikation erfordert, die üblicherweise durch Unterricht oder Ausbildung erworben wird und mit einem offiziellen Zeugnis abgeschlossen wird.
Begriffsbestimmungen
Als offizielle Zeugnisse werden solche betrachtet, die vom luxemburgischen Staat anerkannt sind und mindestens dem Zeugnis über fachliche und berufliche Befähigung (Gesellenbrief) (certificat d’aptitude technique et professionnelle - CATP) oder dem beruflichen Befähigungsdiplom (diplôme d’aptitude professionnelle – DAP) des technischen Sekundarunterrichts entsprechen.
- Inhaber eines Zeugnisses über die praktisch-handwerkliche Befähigung (certificat de capacité manuelle - CCM) oder eines Berufsbefähigungszeugnisses (certificat de capacité professionnelle – CCP), die eine mindestens zweijährige Berufspraxis in dem Handwerk, für welches das Zeugnis ausgestellt wurde, nachweisen können.
- Inhaber eines Zeugnisses über den Erwerb fachlicher und technischer Grundfertigkeiten (certificat d’initiation technique et professionnelle - CITP), die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in dem Handwerk, für welches das Zeugnis ausgestellt wurde, nachweisen können.
- Arbeitnehmer ohne Zeugnis, die eine mindestens zehnjährige Berufspraxis in einem bestimmten Handwerk nachweisen können.
- In den Berufen, in denen eine Ausbildung nicht durch ein offizielles Zeugnis nachgewiesen werden kann, kann der Arbeitnehmer als qualifizierter Arbeitnehmer betrachtet werden, wenn er in dem Handwerk während mindestens sechs Jahren eine praktische Ausbildung erlangt hat, bei der die fachlichen Anforderungen im Laufe der Zeit höher wurden.