Der Arbeitsvertrag mit einer Probezeitklausel darf nicht während der Zeit zwischen der Aushändigung der ärztlichen Bescheinigung der Schwangerschaft und dem Ende des Kündigungsschutzes (12 Wochen nach der Entbindung) aufgelöst werden.
Nach dieser Zeit beginnt der verbleibende Teil der Probezeit und jede Partei ist wieder berechtigt, den Arbeitsvertrag mit der Probezeitklausel aufzulösen.