D3b1 - Können Arbeitsverträge während der Probezeit aufgelöst werden?

Die Probezeit ist die Zeit zu Beginn des Arbeitsvertrags. Während dieses Zeitraums können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag schnell und ohne Abfindung auflösen.

Während der ersten 2 Wochen der Probezeit kann jedoch sowohl der befristete  als auch der unbefristete Arbeitsvertrag nicht ohne die Einwilligung der anderen Partei aufgelöst werden.

Diese Regel gilt nicht bei Vertragsauflösung wegen schwerwiegender Verfehlung.

Anmerkung

Wird der Arbeitsvertrag während der ersten 2 Wochen der Probezeit einseitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt, ist die Kündigung rechtswidrig und die andere Partei hat Anspruch auf Schadenersatz.

Wird der Arbeitsvertrag nicht während der Probezeit aufgelöst, wird er zum unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag, je nachdem, was die Parteien vereinbart haben.

Während der Probezeit ist kein Vorgespräch vor einer Kündigung erforderlich.

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