D6a23 - Welche Arten von Arbeitsunfähigkeit sind für die Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen?

Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gilt nur bei bestimmten Arten der Arbeitsunfähigkeit:

Der Mutterschaftsurlaub, die Freistellung für schwangere oder stillende Frauen und der Adoptionsurlaub werden ab dem 1. Tag des besagten Urlaubs zu 100 % von der CNS übernommen.

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