Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gilt nur bei bestimmten Arten der Arbeitsunfähigkeit:
- Krankheit;
- Unfall;
- Urlaub aus familiären Gründen;
- Sonderurlaub zur Sterbebegleitung.
Der Mutterschaftsurlaub, die Freistellung für schwangere oder stillende Frauen und der Adoptionsurlaub werden ab dem 1. Tag des besagten Urlaubs zu 100 % von der CNS übernommen.