Das Gesetz sieht keinen Sonderurlaub für Arztbesuche vor.
Es gibt hingegen Tarifverträge, in denen Sonderurlaub oder das Verlassen des Arbeitsplatzes für Arztbesuche vorgesehen ist.
Ohne einen solchen Sonderurlaub müssen Arbeitnehmer die vorherige Genehmigung Ihres Arbeitgebers einholen, um während der Arbeitszeit einen Arzttermin wahrzunehmen.
Anmerkung
Der Arbeitgeber muss der Freistellung von der Arbeit für einen Arztbesuch nicht zustimmen und kann von seinen Arbeitnehmern verlangen, ihre Arzttermine außerhalb ihrer Arbeitszeiten zu vereinbaren.