Der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers endet von Rechts wegen am Tag des Erlöschens seines Anspruchs auf Krankengeld, das ihm gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzbuchs zusteht, d. h. nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit während eines Bezugszeitraums von 104 Wochen.
Alle Arbeitsunfähigkeiten wegen Krankheit, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall müssen innerhalb des Bezugszeitraums berücksichtigt werden.
Die Beendigung von Rechts wegen, d. h. die automatische Beendigung, ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer verpflichtend und bedarf keiner ordentlichen Kündigung.
Anmerkung
Der Arbeitsvertrag endet ohne Zutun des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers.