Nein.
Der Arbeitgeber muss kein Arbeitszeugnis ausstellen, wenn der Arbeitsvertrag während der Probezeit aufgelöst wurde.
Die Bestimmung zum Arbeitszeugnis betrifft nur endgültige Verträge, das heißt unbefristete oder befristete Verträge.
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Nein.
Der Arbeitgeber muss kein Arbeitszeugnis ausstellen, wenn der Arbeitsvertrag während der Probezeit aufgelöst wurde.
Die Bestimmung zum Arbeitszeugnis betrifft nur endgültige Verträge, das heißt unbefristete oder befristete Verträge.