Als Beispiele für schwere Verfehlungen seitens des Arbeitgebers sind zu nennen:
- keine regelmäßige Zahlung des Arbeitsentgelts über mehrere Monate;
- keine Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung;
- keine Ergreifung von Maßnahmen, um Belästigung oder Mobbing im Unternehmen vorzubeugen oder zu unterbinden, wenn ihm ein solcher Fall gemeldet wurde.
Das Arbeitsgesetzbuch definiert als schwerwiegenden Grund „jede Handlung und jede Verfehlung, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sofort und endgültig unmöglich macht“.