Arbeitsfreistellung während der Kündigungsfrist
Bei einer Kündigung des Vertrags auf Initiative des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist ganz oder teilweise von seiner Arbeit freistellen.
Der Arbeitnehmer kann sich der Arbeitsfreistellung durch seinen Arbeitgeber nicht widersetzen.
Die Entscheidung des Arbeitgebers, den gekündigten Arbeitnehmer freizustellen, ist einseitig unwiderruflich. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht mehr alleine zurücknehmen kann.
Folgen einer Arbeitsfreistellung
Die Arbeitsfreistellung entbindet den Arbeitnehmer von seiner Pflicht, Arbeitsleistung zu erbringen.
Während der Freistellung darf diese für den Arbeitnehmer jedoch nicht zu einer Kürzung des Arbeitsentgelts, der Bezüge, der Zulagen und anderer Vorteile führen, auf die er Anspruch gehabt hätte, hätte er seine Arbeitsleistung erbracht.
Der Arbeitnehmer hat hingegen keinen Anspruch auf die Vorteile, die eine Erstattung der arbeitsbedingten Kosten darstellen, wie Essens-, Reise- oder Fahrtkostenzuschüsse für den Arbeitsweg.