Ja.
Der Kündigungsschutz aufgrund von krankheitsbedingter Abwesenheit, Mutterschaftsurlaub oder eines Amtes als Betriebsratsmitglied steht dem Ablauf der Kündigungsfrist infolge einer Entlassung nicht entgegen und der Arbeitsvertrag endet am Ende der Kündigungsfrist, ohne dass es einer Aussetzung oder Verlängerung bedarf.