D11a10 - Was können die Gründe für eine Entlassung unter Einhaltung der Kündigungsfrist sein?

Gründe für eine Kündigung müssen zusammenhängen mit:

  • der Eignung des Arbeitnehmers = personenbedingter Grund,
  • dem Verhalten des Arbeitnehmers = personenbedingter Grund oder
  • den betrieblichen Erfordernissen des Unternehmens, des Betriebs oder der Abteilung = betriebsbedingter Grund.

Zudem müssen diese Gründe tatsächlich gegeben und triftig sein.

Anmerkung
Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ist nicht dafür zuständig, ein Urteil über die Zulässigkeit und die Auswirkungen einer Entlassung unter Einhaltung der Kündigungsfrist abzugeben. Hierfür sind die Arbeitsgerichte zuständig.

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