Die Arbeitgeber haben eine Informationspflicht gegenüber allen schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen ihres Unternehmens.
Diese Information umfasst:
- die Liste aller Arbeiten, die schwangere oder stillende Frauen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht verrichten dürfen;
- die Bestimmung der zur Beseitigung jeglicher Risiken für die Sicherheit und Gesundheit dieser Frauen ergriffenen Maßnahmen;
- die Beseitigung der möglichen Auswirkung jeglicher Risiken auf die Schwangerschaft oder das Stillen.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet
- die Art und das Ausmaß der Risiken der Liste aus Anhang 1 des Arbeitsgesetzbuchs und der Risiken, Stoffen oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt zu sein, aus Anhang 2 des Arbeitsgesetzbuchs zu beurteilen;
- das Risiko und seine Auswirkung zu beurteilen;
- zu handeln, um die aufgrund dieses Risikos zu ergreifenden Maßnahmen zu bestimmen.
Um seinen Pflichten nachzukommen, muss der Arbeitgeber mit dem zuständigen Arbeitsmediziner zusammenarbeiten.