D7a9 - Welche Maßnahmen muss ein Arbeitgeber ergreifen, wenn eine schwangere oder stillende Frau auf einem gefährlichen Arbeitsplatz beschäftigt ist?

Die Arbeitgeber haben eine Informationspflicht gegenüber allen schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen ihres Unternehmens.

Diese Information umfasst:

  • die Liste aller Arbeiten, die schwangere oder stillende Frauen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht verrichten dürfen;
  • die Bestimmung der zur Beseitigung jeglicher Risiken für die Sicherheit und Gesundheit dieser Frauen ergriffenen Maßnahmen;
  • die Beseitigung der möglichen Auswirkung jeglicher Risiken auf die Schwangerschaft oder das Stillen.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet

  • die Art und das Ausmaß der Risiken der Liste aus Anhang 1 des Arbeitsgesetzbuchs und der Risiken, Stoffen oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt zu sein, aus Anhang 2 des Arbeitsgesetzbuchs zu beurteilen;
  • das Risiko und seine Auswirkung zu beurteilen;
  • zu handeln, um die aufgrund dieses Risikos zu ergreifenden Maßnahmen zu bestimmen.

Um seinen Pflichten nachzukommen, muss der Arbeitgeber mit dem zuständigen Arbeitsmediziner zusammenarbeiten.

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