Jugendliche haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von mindestens 26 Werktagen, es sei denn, es besteht laut (Tarif)vertrag eine vorteilhaftere Regelung.
Werktage sind alle Kalendertage, außer Sonntage und gesetzliche Feiertage. Für Jugendliche, die den Regelungen eines Tarifvertrags unterliegen, in dem aufgrund der Anwendung der verkürzten Arbeitswoche besondere Ruhetage vorgesehen sind, gelten diese Ruhetage nicht als Werktage.
Auszubildende müssen ihren Jahresurlaub während der Berufsschulferien nehmen.