D5c1 - Was versteht man unter Überstunden?

Begriffsbestimmungen
Unter Überstunden sind grundsätzlich Arbeitsstunden zu verstehen, die über die gesetzlich festgelegte reguläre Tages- und Wochenarbeitszeit hinaus geleistet werden, d. h. 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, oder die über die von den Vertragsparteien festgelegte Arbeitszeit hinaus geleistet werden.

Die Leistung von Überstunden ist streng geregelt.

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