Begriffsbestimmungen
Unter Überstunden sind grundsätzlich Arbeitsstunden zu verstehen, die über die gesetzlich festgelegte reguläre Tages- und Wochenarbeitszeit hinaus geleistet werden, d. h. 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, oder die über die von den Vertragsparteien festgelegte Arbeitszeit hinaus geleistet werden.
Die Leistung von Überstunden ist streng geregelt.