Ein befristeter Arbeitsvertrag kann verlängert werden, vorausgesetzt, das Prinzip und/oder die Bedingungen der Verlängerung sind bereits in einer Bestimmung des ersten Arbeitsvertrags oder einem Nachtrag enthalten.
Beispiele
Verlängerungsklausel:
Bei Bedarf kann der Vertrag zweimal verlängert werden, wobei die maximale Dauer von 24 Monaten einschließlich der Verlängerungen jedoch nicht überschritten werden darf.
Anmerkung
Wurde keine solche Klausel vorgesehen, gilt der verlängerte befristete Arbeitsvertrag als unbefristet.
Ein befristeter Vertrag kann zweimal für eine bestimmte Dauer verlängert werden (es kann also maximal drei befristete Verträge geben).
Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nicht für mehr als 24 Monate einschließlich der Verlängerungen abgeschlossen werden.
Ein für die Dauer einer Saison abgeschlossener Vertrag gilt als befristeter Arbeitsvertrag, selbst wenn für die kommenden Saisons verlängert wird.