Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber die Umwandlung seines befristeten Arbeitsvertrags in einen unbefristeten Arbeitsvertrag unter Beibehaltung aller anderen damit verbundenen Rechte und Pflichten verlangen, sofern:
- er seit mindestens sechs Monaten bei diesem Arbeitgeber arbeitet,
- und seine Probezeit am Tag der Einreichung seines Antrags abgelaufen ist.
Der Antrag des Arbeitnehmers muss bei seinem Arbeitgeber eingereicht werden, dies höchstens einmal innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach dem Antrag des Arbeitnehmers Folgendes zu tun:
- entweder den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern,
- oder die Gründe für die Ablehnung des Antrags des Arbeitnehmers auf Umwandlung seines befristeten Arbeitsvertrags in einen unbefristeten Arbeitsvertrag genau und schriftlich darzulegen.