Ein befristeter Arbeitsvertrag darf in folgenden Fällen ohne ein genau festgelegtes Ablaufdatum abgeschlossen werden:
- Vertretung eines vorübergehend abwesenden Arbeitnehmers;
- Saisonarbeit;
- Stellen, für die es in einigen Branchen üblich ist, nicht auf unbefristete Arbeitsverträge zurückzugreifen.
In diesen Fällen endet der Vertrag mit der Rückkehr des abwesenden Arbeitnehmers oder Erreichen des Ziels, für welches er abgeschlossen wurde.