D1b23 - Hat ein Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten trotzdem Anspruch ab dem ersten Arbeitstag auf seinen Jahresurlaub?

Laut dem Arbeitsgesetzbuch besteht der Urlaubsanspruch erst nach einer 3-monatigen ununterbrochenen Anstellung bei dem gleichen Arbeitgeber.

Endet der Arbeitsvertrag mitten im Jahr, sieht das Arbeitsgesetzbuch vor, dass der Urlaubsanspruch ein Zwölftel pro ganzem Arbeitsmonat beträgt, d. h. 2,16 Tage pro Monat bei einer gesetzlichen Mindestdauer des Jahresurlaubs von 26 Werktagen.

Anmerkung
Somit können Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag, dessen Laufzeit sich auf höchstens 3 Monate erstreckt, ihren jährlichen Erholungsurlaub ab dem ersten Arbeitstag in Anspruch nehmen.

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