Ein befristeter Arbeitsvertrag endet von Rechts wegen mit seinem Ablaufdatum.
Eine Aussetzung eines befristeten Arbeitsvertrags oder Kündigungsschutz bei Krankheit, Mutterschaft oder Mandat als Betriebsratsmitglied haben keine Auswirkungen auf das Prinzip des Endes von Rechts wegen des befristeten Arbeitsvertrags mit seinem Ablaufdatum.
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet auch in dem Fall, in dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin weiß, von Rechts wegen mit seinem Ablaufdatum.