D8o6 - Entsteht im Adoptionsurlaub ein Anspruch auf Jahresurlaub?

Ja.

Der Adoptionsurlaub ist tatsächlich geleisteter Arbeitszeit gleichgestellt und begründet somit einen Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub.

Die zu Beginn des Adoptionsurlaubs noch nicht genommenen Urlaubstage können innerhalb der gesetzlichen Fristen vorgetragen werden.

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