Kollektivurlaub liegt vor, wenn der Arbeitgeber beschließt, sein Unternehmen für die jährlichen Betriebsferien zu schließen..
Die Dauer des Kollektivurlaubs muss im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat festgelegt werden.
Der Zeitraum des Kollektivurlaubs muss den Arbeitnehmern spätestens im 1. Quartal des Bezugsjahres mitgeteilt werden.