Mit der Zustimmung des Arbeitgebers zu dem in der vorstehend beschriebenen Form gestellten Antrag wird eine unwiderrufliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen.
Im Falle von höherer Gewalt kann die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Antrag des Arbeitnehmers jedoch zurückgezogen werden, wenn der Arbeitgeber nicht bereits ein Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt hat.
Wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung zurückzieht, ist er verpflichtet, den Arbeitnehmer für die bereits entstandenen und nicht erstattungsfähigen Kosten für seine Fortbildung zu entschädigen.
Sofern der Urlaub bereits begonnen hat, kann der Arbeitnehmer diesen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers abbrechen.