D8c4 - Wer zahlt den Arbeitslohn während des Sonderurlaubs bei Geburt oder Adoption eines Kindes?

Der Sonderurlaub bei Geburt oder Adoption eines Kindes wird ab dem 3. Tag vom Staat vergütet.

Der Antrag auf Erstattung der verauslagten Löhne muss vom Arbeitgeber zusammen mit den entsprechenden Belegen als Nachweis und innerhalb einer Ausschlussfrist von 5 Monaten nach dem Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes unter 16 Jahren im Hinblick auf dessen Adoption bei dem für die Arbeit zuständigen Minister gestellt werden.

Der für die Erstattung zu berücksichtigende Lohn ist auf das 5-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer beschränkt.

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