Nein.
Ein einfacher Unterkunftswechsel ist nicht mit einem Umzug gleichzusetzen. Der Umzug setzt den Transport von Möbeln voraus und gilt in der Regel nicht für einen Unterkunftswechsel eines in einer möblierten Unterkunft lebenden Arbeitnehmers.
Folglich hat ein Arbeitnehmer, der lediglich die Unterkunft wechselt, ohne Möbel zu transportieren, nicht Anspruch auf 2 Tage Sonderurlaub.