Der Urlaub wird in der Regel nach den Wünschen des Arbeitnehmers festgelegt.
Der Arbeitgeber kann die Bewilligung des Urlaubs für den gewünschten Zeitraum ablehnen, wenn betriebliche Gründe oder die berechtigten Wünsche anderer Arbeitnehmer des Unternehmens dies rechtfertigen.
In diesem Fall können die Urlaubstage, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht genommen wurden, ausnahmsweise bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.
Auf Wunsch des Arbeitnehmers ist der Urlaub mindestens 1 Monat im Voraus festzulegen.