D8a22 - Kann der Arbeitnehmer während seiner Probezeit Urlaub nehmen?

Ein Arbeitnehmer hat erst nach 3 Monaten ununterbrochener Arbeit beim gleichen Arbeitgeber Anspruch auf Urlaub.

Arbeitnehmer, die sich nach Ablauf der 3 Monate noch in der Probezeit befinden, können problemlos Urlaub nehmen.

Im Gegensatz zu Zeiten der Arbeitsunfähigkeit haben die während der Probezeit genommenen Urlaubstage keine Verlängerung der Probezeit zur Folge.

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