Ein Arbeitnehmer hat erst nach 3 Monaten ununterbrochener Arbeit beim gleichen Arbeitgeber Anspruch auf Urlaub.
Arbeitnehmer, die sich nach Ablauf der 3 Monate noch in der Probezeit befinden, können problemlos Urlaub nehmen.
Im Gegensatz zu Zeiten der Arbeitsunfähigkeit haben die während der Probezeit genommenen Urlaubstage keine Verlängerung der Probezeit zur Folge.