Wenn ein Arbeitnehmer trotz der Ablehnung des Arbeitgebers in den Urlaub geht, so gilt dies als Gehorsamsverweigerung, und der Arbeitnehmer würde zudem unentschuldigt fehlen. Je nach den Umständen könnte dem Arbeitnehmer gekündigt werden, gegebenenfalls wegen schwerwiegender Verfehlung.