Ein Arbeitnehmer hat erst nach 3 Monaten ununterbrochener Arbeit beim gleichen Arbeitgeber Anspruch auf Urlaub, es sei denn, der Arbeitsvertrag endet im Verlauf des Jahres. Dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel seines Jahresurlaubs pro ganzem Arbeitsmonat, unbeschadet der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen zur Kündigungsfrist.
Somit können Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag, dessen Laufzeit sich auf höchstens 3 Monate erstreckt, ihren jährlichen Erholungsurlaub ab dem ersten Arbeitstag in Anspruch nehmen.