Solche befristeten Arbeitsverträge dürfen nacheinander mit demselben Arbeitgeber für höchstens 60 Monate (5 Jahre), einschließlich Verlängerungen, abgeschlossen werden.
Sie dürfen mehr als zweimal verlängert werden und sogar die Gesamtlaufzeit von 24 Monaten überschreiten, ohne dass sie als unbefristet angesehen werden.