Die maximale Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags für Schüler/Studierende beträgt 24 Monate (2 Jahre).
Gemäß Artikel L. 122-5 Absatz 3 des Arbeitsgesetzbuches kann dieser Vertrag jedoch über diese Grenze hinaus verlängert werden, auch mehr als zweimal, bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 60 Monaten (5 Jahren), ohne dass er dadurch als unbefristeter Arbeitsvertrag gilt.