Ein Zeitarbeitsvertrag wird folgendermaßen zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer abgeschlossen:
- schriftlich;
- einzeln für jeden Zeitarbeitnehmer und
- spätestens 2 Werktage nach der Überlassung des Zeitarbeitnehmers.
Anmerkung
Liegt kein Dokument vor, aus dem hervorgeht, dass der Zeitarbeitsvertrag für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, hat der Zeitarbeitnehmer gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen Anspruch auf Ausgleichsentschädigung für Nichteinhaltung der Kündigungsfrist.
Wird die Frist (2 Tage) nicht eingehalten, droht eine Geldstrafe.