D2a6 - Welche Angaben muss der Überlassungsvertrag enthalten?

  • Der Überlassungsvertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
  • den Grund, warum auf einen Zeitarbeitnehmer zurückgegriffen wird (bei Vertretung eines abwesenden Arbeitnehmers: den Namen des abwesenden Arbeitnehmers);
  • die Einsatzdauer;
  • besondere Merkmale der für den Zeitarbeitnehmer vorgesehenen Tätigkeit, die erforderliche berufliche Qualifikation, den Einsatzort und die normalen Arbeitszeiten;
  • Angaben zur Vergütung, die fest angestellte Arbeitnehmer mit der gleichen oder vergleichbaren Qualifikation unter den gleichen Bedingungen beim Kundenunternehmen erhalten.

Anmerkung
Klauseln des Überlassungsvertrags, die dem Kundenunternehmen untersagen, den Zeitarbeitnehmer nach dem Einsatz einzustellen, sind nichtig.

Zum letzten Mal aktualisiert am