Begriffsbestimmungen
Der Überlassungsvertrag ist der zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenunternehmen abgeschlossene Vertrag.
Mit diesem Vertrag verpflichtet sich das Zeitarbeitsunternehmen, dem Kundenunternehmen einen Zeitarbeitnehmer vorübergehend zur Verfügung zu stellen, damit er dort eine genau festgelegte und nicht dauerhafte Aufgabe wahrnimmt.
Überlassungsverträge sind gewerbliche Verträge, sodass im Streitfall zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenunternehmen das Handelsgericht zuständig ist.
Anmerkung
Überlassungsverträge werden nicht zwischen dem Kundenunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer abgeschlossen.