D2a23 - In welchem Fall darf auf Zeitarbeitnehmer zurückgegriffen werden?

Arbeitgeber können nur für die Wahrnehmung genau festgelegter und nicht dauerhafter Aufgaben auf Zeitarbeitnehmer zurückgreifen.

Zeitarbeitnehmer dürfen nicht eingesetzt werden, um eine Stelle in Verbindung mit der normalen und ständigen Tätigkeit des Unternehmens dauerhaft zu besetzen.

Die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern unterliegt diesbezüglich den gleichen Bestimmungen wie die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit befristetem Vertrag.

Hinweis: Verstöße gegen die Vorschriften für die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern werden nicht auf die gleiche Weise bestraft wie Verstöße gegen die Vorschriften für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit befristetem Vertrag.

Bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit befristetem Vertrag wird der entsprechende Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt, während Verstöße gegen die Vorschriften für die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern mit einer Geldstrafe geahndet werden.

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