Während der Dauer des Einsatzes der Zeitarbeitnehmer sind die Verantwortungsbereiche genau abgegrenzt.
Das Kundenunternehmen ist allein verantwortlich für:
- die Einhaltung der Sicherheits-, Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften am Arbeitsplatz sowie
- die Anwendung der gesetzlichen, verordnungsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen bezüglich der Arbeitsbedingungen und des Schutzes der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf diese Zeitarbeitnehmer.
Das Zeitarbeitsunternehmen ist allein verantwortlich für:
- die Vergütung des Zeitarbeitnehmers und
- damit verbundene Sozialabgaben und Steuern.