Ja.
Das Kundenunternehmen darf den Zeitarbeitnehmer nach dem Ende des Einsatzes fest einstellen.
Im Zeitarbeitsvertrag muss sogar ausdrücklich angegeben sein, dass es dem Kundenunternehmen nicht untersagt ist, den Zeitarbeitnehmer nach dem Ende des Einsatzes fest einzustellen.
Anmerkung
Klauseln des Zeitarbeitsvertrags, die dem Zeitarbeitnehmer untersagen, nach dem Einsatz einen Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen abzuschließen, sind nichtig.
Stellt das Kundenunternehmen den Zeitarbeitnehmer fest ein, wird die Dauer der in dem Jahr vor der Einstellung durchgeführten Einsätze bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Die Dauer der in dem Jahr vor der Einstellung durchgeführten Einsätze wird von der Dauer der eventuell vorgesehenen Probezeit abgezogen.