D2a10 - Welche Angaben muss der Zeitarbeitsvertrag enthalten?

Der Zeitarbeitsvertrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Wiederholung der Klauseln und Angaben des entsprechenden Überlassungsvertrags;
  • wenn der Vertrag für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde: das Ablaufdatum;
  • wenn er kein Ablaufdatum enthält: die Mindestlaufzeit, für die er abgeschlossen wird;
  • wenn er zwecks Vertretung eines abwesenden Arbeitnehmers abgeschlossen wird: den Namen des abwesenden Arbeitnehmers;
  • die Dauer der eventuell vorgesehenen Probezeit und
  • gegebenenfalls eine Verlängerungsklausel.

Anmerkung
Der Zeitarbeitsvertrag muss die Anmerkung enthalten, dass es dem Kundenunternehmen nicht untersagt ist, den Zeitarbeitnehmer nach dem Einsatz fest einzustellen.

Klauseln des Zeitarbeitsvertrags, die dem Zeitarbeitnehmer untersagen, nach dem Einsatz einen Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen abzuschließen, sind nichtig.

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