Der Zeitarbeitsvertrag muss folgende Angaben enthalten:
- die Identität des Kundenunternehmens;
- Wiederholung der Klauseln und Angaben des entsprechenden Überlassungsvertrags;
- wenn der Vertrag für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde: das Ablaufdatum;
- die Mindestlaufzeit, für welche der Vertrag abgeschlossen wird, sofern kein Ablaufdatum angegeben ist;
- den Namen des abwesenden Arbeitnehmers, wenn er zwecks Vertretung eines abwesenden Arbeitnehmers abgeschlossen wurde;
- gegebenenfalls die Dauer und die Anwendungsbedingungen der Probezeit; und
- gegebenenfalls eine Verlängerungsklausel.
Anmerkung
Der Zeitarbeitsvertrag muss die Anmerkung enthalten, dass es dem Kundenunternehmen nicht untersagt ist, den Zeitarbeitnehmer nach dem Einsatz fest einzustellen.
Klauseln des Zeitarbeitsvertrags, die dem Zeitarbeitnehmer untersagen, nach dem Einsatz einen Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen abzuschließen, sind nichtig.