Wir empfehlen eine manuelle Dateneingabe, wenn Sie die Schritte auf MyGuichet.lu durchführen.
Jede andere Art der Dateneingabe, wie zum Beispiel die Verwendung von «Kopieren und Einfügen», kann die Qualität der generierten Dokumente, die an Sie übermittelt werden (Musterstimmzettel, Anzeige der Bewerbungen usw.), beeinträchtigen.
Die neuen Bestimmungen in Sachen Betriebsratswahlen sehen vor, dass die folgenden Formalitäten nunmehr zwingend elektronisch über die interaktive und gesicherte elektronische Plattform MyGuichet.lu erledigt werden müssen:
- Wahlankündigung mit den Modalitäten für die Organisation der Betriebsratswahlen
- Mitteilung bezüglich der Beschwerdefrist im Zusammenhang mit den Wählerverzeichnissen
- Mitteilung der Kandidaten
- Meldung der Ergebnisse der Wahlvorgänge
- Meldung der Funktionen im Betriebsrat
Alle anderen Formalitäten bezüglich der Betriebsratswahlen (Beantragung einer Nummer für die Gewerkschaft/Arbeitnehmergruppe, Antrag auf Briefwahl, Erstellung der Wählerverzeichnisse, Entgegennahme der Kandidaturen usw.) sind gemäß den Bedingungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen vorzunehmen.
Nähere Informationen über die zu erledigenden Formalitäten sind unseren Anleitungen, unserer Gebrauchsanweisung für die Einrichtung und Verwaltung Ihres beruflichen Bereichs sowie dem Informationsportal Guichet.lu zu entnehmen.
Im Hinblick auf die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) ergebenden neuen Vorschriften hat die Nationale Datenschutzkommission („CNPD“) Leitlinien zum Datenschutz im Rahmen der Betriebsratswahlen veröffentlicht, die auf der Website der CNPD verfügbar sind.