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Allgemeines
Verlängerung der Fristen für die Wahlen auf den ersten darauffolgenden Werktag, wenn der letzte zweckmäßige Tag ein Sonntag, ein gesetzlicher Feiertag oder ein Nichtwerktag ist
- Gesetzliche Grundlage: Artikel 40 der großherzoglichen Verordnung vom 11. September 2018 über die Wahlen zur Ernennung der Mitglieder des Betriebsrats (im Folgenden: GHV vom 11.09.2018)
Phase 1: Tag X - 1 Monat
Letzter Tag für den Aushang eines Wahlaufrufs durch den Unternehmensleiter mit Angabe von Datum, Ort und Zeitpunkt des Wahlbeginns und -schlusses sowie Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder.
Übermittlung der Informationen an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) über die Plattform MyGuichet
- Gesetzliche Grundlage: : Artikel 3 (1) der GHV vom 11.09.2018
- Auf MyGuichet verfügbares Formular: Wahlaufruf für die Wahl der Betriebsratsmitglieder in Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten
Letzter Tag für die Einreichung eines Genehmigungsantrags für die Briefwahl für Beschäftigte, die am Tag der Wahl abwesend sind, durch den Unternehmensleiter oder den Betriebsrat beim Minister
- Gesetzliche Grundlage: Artikel L. 413-1 (5) des Arbeitsgesetzbuchs und Artikel 16 (2) der GHV vom 11.09.2018
- Auf unserer Website verfügbares Formular: M-02 - Genehmigungsantrag für die Briefwahl
Phase 2: Tag X - 3 Wochen
Letzter Tag für die Auslegung der Wahllisten mit Nennung der Beschäftigten, die das aktive oder passive Wahlrecht besitzen, durch den Unternehmensleiter zur Einsichtnahme.
- Gesetzliche Grundlage : Artikel 2 und artikel 3 (2) der GHV vom 11.09.2018
- Auf unserer Website verfügbares Formular : M-04 - Veröffentlichung der Wählerverzeichnisse
Bekanntmachung der Frist, innerhalb derer Einspruch gegen die Listen erhoben werden kann.
Übermittlung der Informationen an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) über die Plattform MyGuichet
- Gesetzliche Grundlage : Artikel 3(2) und 3 (3) der GHV vom 11.09.2018
- Formulare :
- auf MyGuichet verfügbar : Mitteilung zu Einsprüchen gegen die Wählerverzeichnisse
- auf unserer Website verfügbar : M-06 - Einreichung einer Einzelkandidatur (den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen)
Es ist empfehlenswert, dieses Formular in zweifacher Ausfertigung einzureichen; ein Exemplar wird vom Unternehmensleiter unterzeichnet und gilt als Nachweis für die Einreichung der Kandidatur. Der Unternehmensleiter oder sein Stellvertreter muss zum Zeitpunkt der Einreichung deren Gültigkeit überprüfen und gegebenenfalls den Bevollmächtigten der Kandidatur, mit der es ein Problem gibt, informieren, damit dieser seine Kandidatur berichtigen kann.
Phase 3: Tag X - 15 Kalendertage um 18 Uhr
Letzter Tag und letzte Uhrzeit für die Einreichung der Kandidaturen
- Gesetzliche Grundlage : Artikel 4 (4) und artikel 8 der GHV vom 11.09.2018
- Auf unserer Website verfügbares Formular : M-07 - Bekanntgabe einer Nachfrist für die Einreichung der Kandidaturen (falls relevant)
Feststellung: Phase 3
- Wenn bis zur Frist Tag X - 15 um 18 Uhr keine oder nicht genügend Kandidaturen eingereicht wurden: weiter zu Phase 3.1 (Verlängerung)
(Anzahl der Kandidaten unter der Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder oder keine Kandidaten)
- Sonderfall : Anzahl der Kandidaten entspricht der Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder und stellvertretenden Mitglieder
- Bei Einigung der Kandidaten bezüglich der Verteilung der Mandate (ordentliche Mitglieder/stellvertretende Mitglieder/Reihenfolge der Vertretung): weiter zu Phase 3.2 (stille Wahl)
- Keine Einigung der Kandidaten, weiter zu Phase 4 (Wahlen)
- Kandidaturen in ausreichender Zahl, weiter zu Phase 4 (Wahlen)
(Anzahl der Kandidaten über der Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder und stellvertretenden Mitglieder)
Phase 3.1: Tag X - 12 Kalendertage um Punkt 18 Uhr
Letzter Tag und letzte Uhrzeit für die Einreichung der Kandidaturen.
- Gesetzliche Grundlage : Artikel 8 (1) der GHV vom 11.09.2018
Feststellung: Phase 3.1
- Wenn bis zur Frist Tag X - 12 um 18 Uhr keine Kandidaturen eingereicht wurden: weiter zu Phase 3.2 (Feststellung der unzureichenden Anzahl an Kandidaturen)
- Bei unzureichender Anzahl an Kandidaturen: Anzahl der Kandidaten unter oder gleich der Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder
- Bei Einigung der Kandidaten bezüglich der Verteilung der Mandate (ordentliche Mitglieder/stellvertretende Mitglieder/Reihenfolge der Vertretung): weiter zu Phase 3.2 (stille Wahl)
- Keine Einigung der Kandidaten, weiter zu Phase 4 (Wahlen)
- Kandidaturen in ausreichender Zahl, weiter zu Phase 4 (Wahlen)
(Anzahl der Kandidaten über der Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder und stellvertretenden Mitglieder)
Phase 3.2: Tag X - 12 Kalendertage um Punkt 18 Uhr
Anfertigung des Protokolls zur Feststellung der unzureichenden Anzahl an Kandidaturen:
(Kandidaturen ≤ Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder und stellvertretenden Mitglieder)
- Gesetzliche Grundlage : Artikel L. 413-1 (6) des Arbeitsgesetzbuchs
- Auf MyGuichet verfügbares Formular : Protokoll über Nichtwahlen (stille Wahl)
Übermittlung einer Kopie des ausgefüllten und elektronisch unterzeichneten PDF-Dokuments an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) über MyGuichet.
Anfertigung des Protokolls, aus dem hervorgeht, dass keine Kandidaturen eingereicht wurden:
Übermittlung einer Kopie des ausgefüllten und elektronisch unterzeichneten PDF-Dokuments an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) über MyGuichet
Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt führt eine Untersuchung im Unternehmen durch, binnen einer Frist von zwei Monaten ab dem Wahldatum, gefolgt von einer automatischen Ernennung durch Erlass des Ministers für Arbeit auf Vorschlag des Direktors des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts)
- Gesetzliche Grundlage : Artikel L. 413-1 (7) des Arbeitsgesetzbuchs
- Auf MyGuichet verfügbares Formular : Protokoll über unzureichende Anzahl an Kandidaturen und Mitteilung (keine Kandidaten).
Phase 4: Tag X – 4 Werktage
Mitteilung der Kandidaten an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt über MyGuichet: Name, Vorname, Beruf, nationale Kennnummer, Staatsangehörigkeit und Geschlecht.
Die Liste der Kandidaten darf NUR übermittelt werden, wenn sie VOLLSTÄNDIG ist. Solange diese Liste nicht vollständig ist, benutzen Sie bitte die Funktion „Später wiederaufnehmen“, um Ihren Vorgang zu speichern und später wiederaufzunehmen.
Nach Übermittlung des Vorgangs kann keine Änderung mehr vorgenommen werden.
- Gesetzliche Grundlage : Artikel 9 (1) und 40bis der GHV vom 11.09.2018
Phase 5: Tag X – 3 Werktage
Bekanntmachung der Kandidaturen im Unternehmen
Findet die Wahl an mehreren Tagen statt, muss die Bekanntmachung entsprechend vorgerückt werden.
Bei Briefwahl beträgt die Frist 10 Kalendertage.
- Gesetzliche Grundlage : Artikel 9 (1) der GHV vom 11.09.2018
- Auf MyGuichet verfügbares Formular : Bekanntmachung der Kandidaturen.
Phase 6: Tag X - Wahltag
Eröffnung des Wahllokals zu der im ersten Aushang festgelegten Uhrzeit/Wahlen/Schließung des Wahllokals zu der festgelegten Uhrzeit
- Gesetzliche Grundlage : Artikel 13 bis 18 der GHV vom 11.09.2018
- Auf MyGuichet verfügbares Formular : Stimmzettel.
Auszählung der Stimmen
- Gesetzliche Grundlage :
- Auf unserer Website verfügbares Formular :
Anfertigung des Protokolls.
Übermittlung einer Kopie des ausgefüllten und elektronisch unterzeichneten PDF-Dokuments an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) über MyGuichet.
- Gesetzliche Grundlage : Artikel 32 der GHV vom 11.09.2018
- Auf MyGuichet verfügbare Formulare :
- Protokoll Hauptwahllokal
Gegebenenfalls :
- Protokoll Nebenwahllokal mit oder ohne Auszählung
- Protokoll über die allgemeine Erhebung.
Phase 7: Tag X + 3 Tage
Aushang der Liste der gewählten Betriebsratsmitglieder durch den Unternehmensleiter.
- Gesetzliche Grundlage : Artikel 33 der GHV vom 11.09.2018
- Auf MyGuichet verfügbare Formulare: Ergebnis der Wahl (Veröffentlichung und ggf. Weiterleitung an die Gewerkschaften)
Dieses Formular dient der Veröffentlichung des Ergebnisses und gegebenenfalls der Weiterleitung des Ergebnisses an die Gewerkschaften, die eine Liste eingereicht hatten.
Die Bekanntmachung des Ergebnisses muss in jedem Fall über die durch großherzogliche Verordnung vorgesehenen 3 Tage erfolgen, auch wenn das Ergebnis früher als in dieser Verordnung vorgesehen mitgeteilt wird.
Phase 8: Innerhalb von 15 Tagen nach dem letzten Tag des Aushangs
Letzter Tag für die Einreichung von Einsprüchen per Einschreiben an den Direktor des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts, wobei der Poststempel maßgeblich ist.
- Gesetzliche Grundlage : Artikel 36 der GHV vom 11.09.2018
Phase 9: Tag nach Ablauf der Frist von 15 Tagen nach dem letzten Tag des Aushangs
Einsetzung des Betriebsrats frühestens an diesem Datum, anschließend Übergabe der die Wahl betreffenden Schriftstücke, die vom Betriebsrat bis zum Ende seiner Amtszeit aufbewahrt werden.
Gegebenenfalls, d. h. im Falle einer Anfechtung, nach der Entscheidung des Direktors des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts.
- Gesetzliche Grundlage : Artikel 35 und 39 der GHV vom 11.09.2018
Phase 10: Im Laufe des Monats nach den Wahlen
Binnen eines Monats nach den Wahlen Einberufung der konstituierenden Sitzung durch den Arbeitnehmer, der bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten hat Wurde keine Wahl abgehalten, wird die Sitzung vom ältesten ordentlichen Betriebsratsmitglied einberufen:
Schriftliche Übermittlung binnen 3 Tagen an den Unternehmensleiter der Namen und nationalen Kennnummern des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Schriftführers, der Mitglieder des Vorstands, des Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten sowie des Gleichberechtigungsbeauftragten
Der Betriebsratsvorsitzende muss dem Unternehmensleiter und dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt binnen 5 Tagen nach der konstituierenden Sitzung das entsprechende Sitzungsprotokoll übermitteln.
Der Arbeitgeber muss die Verteilung der Aufgaben innerhalb des Betriebsrats binnen 5 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der Aufgaben der Betriebsratsmitglieder an den Unternehmensleiter über MyGuichet melden.
- Gesetzliche Grundlage : Artikel L. 416-1 des Arbeitsgesetzbuchs und artikel 2 der GHV vom 15.12.2017
- Auf MyGuichet verfügbares Formular : Verteilung der Aufgaben innerhalb des Betriebsrats.