Fristen für die Mehrheitswahl

Arbeitnehmer < 100

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Jede andere Art der Dateneingabe, wie zum Beispiel die Verwendung von «Kopieren und Einfügen», kann die Qualität der generierten Dokumente, die an Sie übermittelt werden (Musterstimmzettel, Anzeige der Bewerbungen usw.), beeinträchtigen.

Allgemeines

Verlängerung der Fristen für die Wahlen auf den ersten darauffolgenden Werktag, wenn der letzte zweckmäßige Tag ein Sonntag, ein gesetzlicher Feiertag oder ein Nichtwerktag ist

Phase 1: Tag X - 1 Monat

Letzter Tag für den Aushang eines Wahlaufrufs durch den Unternehmensleiter mit Angabe von Datum, Ort und Zeitpunkt des Wahlbeginns und -schlusses sowie Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder.

Übermittlung der Informationen an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) über die Plattform MyGuichet

  • Gesetzliche Grundlage: : Artikel 3 (1) der GHV vom 11.09.2018
  • Auf MyGuichet verfügbares Formular: Wahlaufruf für die Wahl der Betriebsratsmitglieder in Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten

Letzter Tag für die Einreichung eines Genehmigungsantrags für die Briefwahl für Beschäftigte, die am Tag der Wahl abwesend sind, durch den Unternehmensleiter oder den Betriebsrat beim Minister

Phase 2: Tag X - 3 Wochen

Letzter Tag für die Auslegung der Wahllisten mit Nennung der Beschäftigten, die das aktive oder passive Wahlrecht besitzen, durch den Unternehmensleiter zur Einsichtnahme.

Bekanntmachung der Frist, innerhalb derer Einspruch gegen die Listen erhoben werden kann.
Übermittlung der Informationen an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) über die Plattform MyGuichet

  • Gesetzliche Grundlage : Artikel 3(2) und 3 (3) der GHV vom 11.09.2018
  • Formulare :
    • auf MyGuichet verfügbar : Mitteilung zu Einsprüchen gegen die Wählerverzeichnisse
    • auf unserer Website verfügbar : M-06 - Einreichung einer Einzelkandidatur (den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen)
      Es ist empfehlenswert, dieses Formular in zweifacher Ausfertigung einzureichen; ein Exemplar wird vom Unternehmensleiter unterzeichnet und gilt als Nachweis für die Einreichung der Kandidatur. Der Unternehmensleiter oder sein Stellvertreter muss zum Zeitpunkt der Einreichung deren Gültigkeit überprüfen und gegebenenfalls den Bevollmächtigten der Kandidatur, mit der es ein Problem gibt, informieren, damit dieser seine Kandidatur berichtigen kann.

Phase 3: Tag X - 15 Kalendertage um 18 Uhr

Letzter Tag und letzte Uhrzeit für die Einreichung der Kandidaturen

Feststellung: Phase 3

  • Wenn bis zur Frist Tag X - 15 um 18 Uhr keine oder nicht genügend Kandidaturen eingereicht wurden: weiter zu Phase 3.1 (Verlängerung)
    (Anzahl der Kandidaten unter der Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder oder keine Kandidaten)
  • Sonderfall : Anzahl der Kandidaten entspricht der Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder und stellvertretenden Mitglieder
    • Bei Einigung der Kandidaten bezüglich der Verteilung der Mandate (ordentliche Mitglieder/stellvertretende Mitglieder/Reihenfolge der Vertretung): weiter zu Phase 3.2 (stille Wahl)
    • Keine Einigung der Kandidaten, weiter zu Phase 4 (Wahlen)
  • Kandidaturen in ausreichender Zahl, weiter zu Phase 4 (Wahlen)
    (Anzahl der Kandidaten über der Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder und stellvertretenden Mitglieder)

Phase 3.1: Tag X - 12 Kalendertage um Punkt 18 Uhr

Letzter Tag und letzte Uhrzeit für die Einreichung der Kandidaturen.

Feststellung: Phase 3.1

  • Wenn bis zur Frist Tag X - 12 um 18 Uhr keine Kandidaturen eingereicht wurden: weiter zu Phase 3.2 (Feststellung der unzureichenden Anzahl an Kandidaturen)
  • Bei unzureichender Anzahl an Kandidaturen: Anzahl der Kandidaten unter oder gleich der Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder 
    • Bei Einigung der Kandidaten bezüglich der Verteilung der Mandate (ordentliche Mitglieder/stellvertretende Mitglieder/Reihenfolge der Vertretung): weiter zu Phase 3.2 (stille Wahl)
    • Keine Einigung der Kandidaten, weiter zu Phase 4 (Wahlen)
  • Kandidaturen in ausreichender Zahl, weiter zu Phase 4 (Wahlen)
    (Anzahl der Kandidaten über der Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder und stellvertretenden Mitglieder)

Phase 3.2: Tag X - 12 Kalendertage um Punkt 18 Uhr

Anfertigung des Protokolls zur Feststellung der unzureichenden Anzahl an Kandidaturen:
(Kandidaturen ≤ Anzahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder und stellvertretenden Mitglieder)

Übermittlung einer Kopie des ausgefüllten und elektronisch unterzeichneten PDF-Dokuments an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) über MyGuichet.

 

Anfertigung des Protokolls, aus dem hervorgeht, dass keine Kandidaturen eingereicht wurden:

Übermittlung einer Kopie des ausgefüllten und elektronisch unterzeichneten PDF-Dokuments an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) über MyGuichet

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt führt eine Untersuchung im Unternehmen durch, binnen einer Frist von zwei Monaten ab dem Wahldatum, gefolgt von einer automatischen Ernennung durch Erlass des Ministers für Arbeit auf Vorschlag des Direktors des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts)

Phase 4: Tag X – 4 Werktage

Mitteilung der Kandidaten an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt über MyGuichet: Name, Vorname, Beruf, nationale Kennnummer, Staatsangehörigkeit und Geschlecht.

Die Liste der Kandidaten darf NUR übermittelt werden, wenn sie VOLLSTÄNDIG ist. Solange diese Liste nicht vollständig ist, benutzen Sie bitte die Funktion „Später wiederaufnehmen“, um Ihren Vorgang zu speichern und später wiederaufzunehmen.
Nach Übermittlung des Vorgangs kann keine Änderung mehr vorgenommen werden.

Phase 5: Tag X – 3 Werktage

Bekanntmachung der Kandidaturen im Unternehmen
Findet die Wahl an mehreren Tagen statt, muss die Bekanntmachung entsprechend vorgerückt werden.
Bei Briefwahl beträgt die Frist 10 Kalendertage.

Phase 6: Tag X - Wahltag

Eröffnung des Wahllokals zu der im ersten Aushang festgelegten Uhrzeit/Wahlen/Schließung des Wahllokals zu der festgelegten Uhrzeit

Auszählung der Stimmen

Anfertigung des Protokolls.

Übermittlung einer Kopie des ausgefüllten und elektronisch unterzeichneten PDF-Dokuments an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) über MyGuichet.

  • Gesetzliche Grundlage : Artikel 32 der GHV vom 11.09.2018
  • Auf MyGuichet verfügbare Formulare :
    • Protokoll Hauptwahllokal
    Gegebenenfalls :
    • Protokoll Nebenwahllokal mit oder ohne Auszählung
    • Protokoll über die allgemeine Erhebung.

Phase 7: Tag X + 3 Tage

Aushang der Liste der gewählten Betriebsratsmitglieder durch den Unternehmensleiter.

  • Gesetzliche Grundlage : Artikel 33 der GHV vom 11.09.2018
  • Auf MyGuichet verfügbare Formulare: Ergebnis der Wahl (Veröffentlichung und ggf. Weiterleitung an die Gewerkschaften)
    Dieses Formular dient der Veröffentlichung des Ergebnisses und gegebenenfalls der Weiterleitung des Ergebnisses an die Gewerkschaften, die eine Liste eingereicht hatten.
    Die Bekanntmachung des Ergebnisses muss in jedem Fall über die durch großherzogliche Verordnung vorgesehenen 3 Tage erfolgen, auch wenn das Ergebnis früher als in dieser Verordnung vorgesehen mitgeteilt wird.

Phase 8: Innerhalb von 15 Tagen nach dem letzten Tag des Aushangs

Letzter Tag für die Einreichung von Einsprüchen per Einschreiben an den Direktor des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts, wobei der Poststempel maßgeblich ist.

Phase 9: Tag nach Ablauf der Frist von 15 Tagen nach dem letzten Tag des Aushangs

Einsetzung des Betriebsrats frühestens an diesem Datum, anschließend Übergabe der die Wahl betreffenden Schriftstücke, die vom Betriebsrat bis zum Ende seiner Amtszeit aufbewahrt werden.

Gegebenenfalls, d. h. im Falle einer Anfechtung, nach der Entscheidung des Direktors des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts.

Phase 10: Im Laufe des Monats nach den Wahlen

Binnen eines Monats nach den Wahlen Einberufung der konstituierenden Sitzung durch den Arbeitnehmer, der bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten hat Wurde keine Wahl abgehalten, wird die Sitzung vom ältesten ordentlichen Betriebsratsmitglied einberufen:

Schriftliche Übermittlung binnen 3 Tagen an den Unternehmensleiter der Namen und nationalen Kennnummern des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Schriftführers, der Mitglieder des Vorstands, des Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten sowie des Gleichberechtigungsbeauftragten

Der Betriebsratsvorsitzende muss dem Unternehmensleiter und dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt binnen 5 Tagen nach der konstituierenden Sitzung das entsprechende Sitzungsprotokoll übermitteln.

Der Arbeitgeber muss die Verteilung der Aufgaben innerhalb des Betriebsrats binnen 5 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der Aufgaben der Betriebsratsmitglieder an den Unternehmensleiter über MyGuichet melden.

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