Website des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts

Datenschutz im Rahmen der Übermittlung personenbezogener Daten an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt

Jeder Arbeitgeber, der personenbezogene Daten meldet, die für das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben insbesondere für Zwecke der Anwendung der gesetzlichen, verordnungsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen bezüglich der Arbeitsbedingungen und des Schutzes der Arbeitnehmer notwendig sind, erkennt somit an, dass diese Daten vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt verarbeitet werden.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seine Arbeitnehmer und sonstige Personen über die Daten zu informieren, die vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt erhoben werden.

Innerhalb der Grenzen und für die Zwecke, die von den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen betroffen sind, können bestimmte personenbezogene Daten, wann immer das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Minister für Arbeit, den zuständigen Verwaltungen, den Justizbehörden, jeder natürlichen oder juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts und jeder vom Minister genehmigten Stelle und/oder jedem vom Minister zugelassenen Sachverständigen übermittelt werden.

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt bewahrt die personenbezogenen Daten für eine Dauer auf, die nicht über diejenige hinausgehen darf, die für die Verfolgung der Ziele, für die Erstere verarbeitet werden, relevant und notwendig ist.

Gemäß den in Luxemburg geltenden Datenschutzbestimmungen haben die betroffenen Personen (i) ein Auskunftsrecht, (ii) ein Widerspruchsrecht, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung der Daten vorgeschrieben ist, (iii) ein Recht auf Berichtigung, (iv) ein Recht auf Löschung der sie betreffenden Daten und (iv) ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.

Weitere Informationen können Sie ebenfalls der Vertraulichkeitserklärung entnehmen.

Wenn eine Person eine Beschwerde bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einlegen möchte oder wenn sie eine mögliche Verletzung der Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten vermutet, kann sie das Beschwerdeverfahren konsultieren und/oder sich an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt wenden, indem sie die Datenschutzabteilung (B.P. 27, L-2010 Luxembourg, E-Mail: protection.donnees@itm.etat.lu) kontaktiert.

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