Sie verfügen über ein Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Des Weiteren sind Sie berechtigt Widerspruch gegen die Verarbeitung der zuvor erwähnten Daten einzulegen.
In diesem Zusammenhang haben Sie die Möglichkeit Ihre Beschwerde mündlich, beziehungsweise schriftlich per Post oder per E-Mail bei der zuständigen Abteilung für den Schutz personenbezogener Daten einzureichen: Inspection du travail et des mines, Abteilung „Schutz personenbezogener Daten“, L-2010 Luxemburg, e-mail: protection.donnees@itm.etat.lu.
Um Ihnen bestmöglich auf Ihre Beschwerde antworten zu können, möchten wir Sie bitten uns die folgenden Informationen mitzuteilen:
- Einen Nachweis zur Prüfung Ihrer Identität (Personalausweis oder Reisepass) ;
- Die personenbezogenen Daten welche Gegenstand der vorliegenden Beschwerde sind ;
- Die Umstände unter denen die ITM in den Besitz Ihrer persönlichen Daten gekommen ist.
Im Falle eines Antrages auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung von personenbezogenen Daten, möchten wir Sie bitten uns zu schildern in wie fern Ihre Daten nicht richtig beziehungsweise unvollständig sind oder uns die Gründe anzugeben nach denen Sie der Auffassung sind, dass Ihre Daten nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Schutz von personenbezogenen Daten verarbeitet wurden.
Die ITM verfügt über eine Frist von 4 Wochen nach Erhalt Ihrer Beschwerde um sich zum Sachverhalt zu äußern und Ihnen mitzuteilen:
- welche Maßnahmen eingeleitet wurden oder noch eingeleitet werden ;
- in welchem Zeitraum Sie über die unternommenen Maßnahmen informiert werden, wobei dieser Zeitraum nicht länger als 8 Wochen betragen kann.
Die Frist von 4 Wochen kann unter bestimmten Umständen verlängert werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit eine zweite Beschwerde bei der Direktion der ITM einzureichen, sollte:
- die Antwort als unbefriedigend erachtet werden ;
- die Antwort nicht innerhalb der obengenannten Frist von 8 Wochen bei Ihnen eingegangen sein
Sie haben die Möglichkeit Ihre Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der nationalen Kommission für den Datenschutz „Commission Nationale pour la Protection des Données“ (CNPD; L-4370 Belvaux, 15, Boulevard du Jazz) einzureichen oder ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Die ITM kommt ihrer Informationspflicht gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO“ nach, sichert die Kommunikation und ergreift die Maßnahmen gemäß Artikel 15 bis 22 und Artikel 34 DSGVO ohne eine entsprechende Gegenzahlung zu verlangen. Jedoch kann die ITM bei offensichtlich unbegründeten oder überhöhten und insbesondere bei repetitiven Anträgen:
- dem Antragsteller die angemessenen Kosten in Rechnung stellen unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten die durch die Übermittlung der Informationen, Sicherung der Kommunikation und Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen entstanden sind ;
- diese Anträge ablehnen.