Die großherzogliche Verordnung vom 19. Mai 2026 verpflichtet Unternehmen, die Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten durchführen, eine von der ITM ausgestellte Genehmigung einzuholen.
Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen über die erforderlichen Kompetenzen, Verfahren, Ausrüstungen und qualifizierten Mitarbeiter verfügen, um Arbeiten in Anwesenheit von Asbest sicher durchführen zu können.
Eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2027 ermöglicht es den betroffenen Unternehmen, die neuen Anforderungen umzusetzen. Nach Ablauf dieser Frist dürfen entsprechende Arbeiten nur noch von Unternehmen mit gültiger Genehmigung durchgeführt werden.
Die betroffenen Unternehmen werden aufgefordert, die erforderlichen Schritte frühzeitig einzuleiten, um die Kontinuität ihrer Tätigkeiten sicherzustellen.
Weitere Informationen zu den Bedingungen für den Erhalt der Genehmigung und den zu befolgenden Schritten finden Sie in unserem Newsbereich.