Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt werden vor der Vollstreckung einer Rückführungsentscheidung von den Kontrollbeamten systematisch und objektiv über ihre Rechte bezüglich ihrer Vergütung und über die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, informiert.
Darüber hinaus kann Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt ein Aufenthaltstitel für 6 Monate ausgestellt werden, wenn sie Opfer eines im Rahmen eines erschwerenden Umstands begangenen Verstoßes gegen das Verbot der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt werden.