Im Falle einer Unternehmensübertragung oder einer insbesondere durch Erbschaft, Verkauf, Verschmelzung, Kapitalumwandlung oder Vergesellschaftung erfolgenden Änderung der Situation des Arbeitgebers bleiben sämtliche am Tag der Änderung bestehenden Arbeitsverträge zwischen dem neuen Arbeitgeber und den Arbeitnehmern des Unternehmens weiter bestehen.
Im Falle der Unternehmensübertragung gilt der Grundsatz, dass die Rechte der Arbeitnehmer bestehen bleiben und auf den Erwerber übertragen werden.
Die sich für den Veräußerer aus einem zum Zeitpunkt der Übertragung bestehenden Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten werden aufgrund dieser Unternehmensübertragung an den Erwerber übertragen.
Als Arbeitsverhältnis gelten insbesondere Zeitarbeitsverträge (Leiharbeitsverhältnis), die zum Zeitpunkt der Übertragung bestehen.