Die Vorschriften zur Unternehmensübertragung finden Anwendung auf jede Übertragung von:
- Unternehmen oder Unternehmensteilen;
- Betrieben oder Betriebsteilen,
die sich insbesondere aus Nachstehendem ergibt:
- aus einer vertraglichen Übertragung;
- aus einer Verschmelzung;
- aus einer Erbschaft;
- aus einer Unternehmensspaltung;
- aus einer Kapitalumwandlung oder
- aus einer Vergesellschaftung.
Diese Vorschriften gelten für öffentliche und private Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig davon, ob sie Erwerbszwecke verfolgen oder nicht.
Sie finden immer dann Anwendung, wenn sich das zu übertragende Unternehmen auf dem Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg befindet, sowie auf sämtliche Arbeitnehmer einschließlich der Teilzeitbeschäftigten und der Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag einschließlich Leiharbeitsvertrag (Leiharbeitsverhältnis).
Anmerkung
Diese Vorschriften gelten jedoch nicht für Seeschiffe.