Regelmäßige ärztliche Untersuchungen sind für folgende Arbeitnehmer zwingend vorgeschrieben:
- Arbeitnehmer unter 21 Jahren;
- Arbeitnehmer, die einen risikobehafteten Arbeitsplatz innehaben;
- Arbeitnehmer, für die der Arbeitsmediziner bei der Einstellungsuntersuchung eine regelmäßige ärztliche Untersuchung für angebracht gehalten hat;
- in Nachtarbeit tätige Arbeitnehmer.