Im Übereinkommen vom 25. Juni 2009 über Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz (Convention relative au harcèlement et à la violence au travail) sind die allgemeinen Grundsätze für die Verhinderung und den Schutz vor Belästigung sowie für die Umsetzung dieser Grundsätze, jeweils in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern, festgelegt.
Für den Umgang mit Fällen von Mobbing schreibt das Übereinkommen vor, dass die Unternehmen in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern ein entsprechendes Verfahren entwickeln müssen.