Das Gesetz vom 28. Juni 2023 zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs für die Einführung einer Regelung bezüglich des Rechts auf Nichterreichbarkeit (loi du 28 juin 2023 portant modification du Code du travail en vue d’introduire un dispositif relatif au droit à la déconnexion) sieht vor, dass, falls es keinen Tarifvertrag oder untergeordnete Vereinbarung gibt, der Betriebsrat bei der Einführung oder Änderung der besonderen Regelung bezüglich des Rechts auf Nichterreichbarkeit informiert und angehört werden muss.
Bei Unternehmen, die mindestens 150 Arbeitnehmer beschäftigen, wird die besondere Regelung im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat eingeführt oder geändert.