D18g7 - Kann die Ablehnung einer vorgeschlagenen Telearbeit-Regelung durch den Arbeitnehmer eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrags rechtfertigen, um die Telearbeit vorzuschreiben?

Nein.

Die Ablehnung einer vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Telearbeit-Regelung durch den Arbeitnehmer kann den Rückgriff auf Artikel L. 121-7 des Arbeitsgesetzbuchs betreffend die einseitige Änderung einer wesentlichen Klausel des Arbeitsvertrags zum Nachteil des Arbeitnehmers, um die Telearbeit vorzuschreiben, nicht rechtfertigen.

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