Nein.
Die Ablehnung einer vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Telearbeit-Regelung durch den Arbeitnehmer stellt für sich genommen keinen Kündigungsgrund dar.
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Nein.
Die Ablehnung einer vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Telearbeit-Regelung durch den Arbeitnehmer stellt für sich genommen keinen Kündigungsgrund dar.